1945 zunächst eingerichtet als Durchgangslager für Flüchtlinge und Vertriebene aus Ostmitteleuropa, war das Lager ab dem Frühjahr 1947 zuständig für Zuwanderer und Flüchtlinge aus der Sowjetischen Besatzungszone und später der DDR. Die Institution war in diesem Zusammenhang auf das Engste verknüpft mit der Entwicklung der niedersächsischen und – davon inspiriert – bundesdeutschen Zuwanderungsgesetzgebung für die Menschen von der anderen Seite des „Eisernen Vorhangs“. In Uelzen wurde anhand dieser „Abwehrgesetzgebung“ entschieden, wer als politisch verfolgt die vollen Bürgerrechte und sozialen Hilfen erhielt und wem dieser Satus zunächst verwehrt blieb. Ab 1949 avancierte Uelzen-Bohldamm offiziell zu einem von drei Bundesnotaufnahmelagern und inoffiziell zu einer veritablen geheimdienstlichen Befragungseinrichtung.
Im Anschluss findet die Mitgliederversammlung des Historischen Vereins für Niedersachsen statt.